Gesetzlich Versicherte
Leider ist es den gesetzlichen Krankenkassen (AOK, Techniker, Barmer usw.) generell nicht gestattet, die Kosten einer Behandlung bei Heilpraktikern zu übernehmen. Sie erhalten von mir daher eine Rechnung, die Sie in vollem Umfang bezahlen müssen.
Privat Versicherte
Von den privaten Krankenversicherungen und einigen privaten Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte werden die Kosten für Behandlungen durch Heilpraktiker in manchen Fällen ganz bzw. teilweise übernommen. Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie zunächst selbst bezahlen müssen. Anschließend reichen Sie diese Rechnung bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein und erhalten die Kosten ganz oder teilweise erstattet.
Rechnung
Meine Rechnung enthält verschiedene Positionen. Je nach Behandlung fällt dafür ein Honorar an, das sich in der Regel aus meinem aktuellen Stundensatz ergibt. Diesen teile ich Ihnen zu Beginn einer Behandlung mit. Eine Zeiteinheit (ZE) ist 15 Minuten lang. Angebrochene Zeiteinheiten werden voll berechnet.
Materialkosten sind in dem Honorar in der Regel enthalten. In Sonderfällen bestelle ich (nach vorheriger Rücksprache mit Ihnen) Medikamente und/oder Material auf Ihren Namen und Ihre Rechnung. Sie können das Material bzw. die Medikamente dann entweder zu den Behandlungen mitbringen oder bei mir in der Praxis lagern.
Anschauungstermine (max. 1 ZE) sind kostenlos und dienen der Einschätzung, ob eine Behandlung überhaupt in Frage kommt. Sie können kurzfristig vereinbart werden.
Aufnahmetermine müssen individuell vereinbart werden. Sie dienen zur Vorbereitung der Behandlung und können, je nach Komplexität Ihres Falles, zwischen 2 und 8 ZE dauern.
Kostenvoranschlag
Auf Wunsch erstelle ich Ihnen nach dem Aufnahmetermin einen Kostenvoranschlag für die geplante Behandlung.